Ohne Stress zur Quartalsabrechnung

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Um einen stressfreien und reibungslosen Ablauf der Quartals­abrechnung zu gewährleisten, sollte diese bereits im Verlauf des Quartals vorbereitet werden. Dazu sollte in regelmäßigen Abständen, beispielsweise immer am Monatsanfang, ein Prüflauf der Quartalsabrechnung durchgeführt werden. Sind alle Leistungsdaten des Quartals ermittelt, ruft die Soft­ware automatisch das BEMA Mo­dul der KZBV auf, um die Leistun­gen zu überprüfen. Meldet das BEMA Modul Fehler für die Ab­rechnung, so werden die Fehler automatisch angezeigt und können korrigiert werden. Trotz vieler moderner Hilfe­leistungen ist die Quartals­abrechnung immer wieder mit großer Sorgfalt durchzuführen.

Mögliche Fehler in der Quartalsabrechnung

Fehlerquellen bei der Abrechnungserstellung: Mit dem BEMA Prüfmodul wer­den Leistungen bis zu acht Quar­tale rückwirkend betrachtet, dies wirkt sich besonders von Füllungen aus. Mit dem KCH Abrechnungsmo­dul werden die quartalsübergrei­fenden Prüfungen anhand der Datumsangaben vorgenommen, an dem die jeweils zu überprü­fende Leistung dem aktuellen Behandlungsfall/Quartal voraus­ging. Betroffen sind hierbei die Leistungen nach den BEMA-Nrn.:  Ä1, 01, 01k, 04, 05, 107 (ZST), IP1 bis IP4, FU

Zeitliche Fristen bei der Berechnung von Leistungen beachten: Zum Beispiel bei der Abrechnungsbestimmung BEMA Nr. Ä1 (18 Tages-Frist)

Wiederholungsfüllungen–gesetzliche Gewährleistungsfrist beachten: Die ein bis dreiflächigen Wiederholungsfüllungen werden in Bezug auf die zweijährige Gewährleistungsfrist überprüft. Ausnahmen werden vom Abrechnungsmodul akzeptiert, wenn sie in entsprechender Weise gekennzeichnet sind. Wiederholungsfüllungen aus Gründen, die nicht auf ein Verschulden des Zahnarztes zurückzuführen sind, können auch innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist abgerechnet werden.

Begründungspflichten bei wiederholter Berechnung beachten: Einige BEMA Positionen sind nur mit einer Begründung abrechnungsfähig. Hierfür sind die „KZV internen Mitteilungen leistungsbezogen“ vorgesehen.

Fehlerquellen im administrativen Bereich: Nicht nur Abrechnungsbestimmungen und Richtlinien zur vertragszahnärztlichen Versorgung können Stolpersteine auf dem Weg zu einer korrekten Quartalsabrechnung darstellen. Auch Versäumnisse seitens des Patienten oder im Bereich der Aktualisierung der EDV können einer Abrechnungserstellung entgegenwirken.

Patientenbezogene Fehlerquellen

Patient erscheint ohne Krankenversicherungskarte: Der gesetzsick-card-491714_1920lich krankenversicherte Patient ist verpflichtet, vor Beginn der Behandlung die Krankenversicherungskarte vorzulegen. Wird die Karte innerhalb von 10 Tagen nach der ersten Inanspruchnahme vorgelegt, so muss die entrichtete Vergütung zurückgezahlt werden. Nach Ablauf der 10 Tagesfrist gibt es keine Möglichkeit mehr, die Behandlung über die Krankenkasse abzurechnen. Dann wäre grundsätzlich eine Privatrechnung rechtlich durchsetzbar. Die Behandlung darf aufgrund der Tatsache, dass die Karte nicht vorgelegt werden kann, nicht abgelehnt werden.

Tipp: Filtern Sie immer noch einmal die Versicherungskarten sowie nicht abgerechnete Privatleistungen.

Patient erscheint ohne Krankenversicherungsschein (sonstige Kostenträger): Neben fehlenden Krankenver­sicherungskarten können bei Versicherten einiger „sonstiger Kostenträger“ ggf. Berechti­gungsscheine fehlen.

Administrative Fehlerquellen

Hier ist in erster Linie dringend zu empfehlen, alle Updates der Praxisverwaltungssystem
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Hersteller gemäß deren Vorgaben einzuspielen.

Das Bundeseinheitliche Kassenverzeichnis (BKV): Die Abrechnung mit Hilfe eines zugelassenen Programms macht es erforderlich, jedes Quartal den Kassenabgleich mit dem aktuellen Kassenverzeichnis durchzuführen.

Mögliche Fehlerquellen im Zusammenhang mit dem Bundeseinheitlichen Kassenverzeichnis (BKV): Die aktuelle Quartalsabrechnung wurde noch nicht erstellt, das BKV für das nächste Quartal jedoch schon eingelesen.

Punktwerte: Die aktuellen Punktwerte sind eine elementare Abrechnungsgrundlage. Zum Einen muss darauf geachtet werden, dass die aktuellen Punktwerte der KZV mittels einer „csv“.Datei installiert wurden und zum Anderen, dass das Datum der Leistungserbringung mit der Gültigkeit des Punktwertes übereinstimmt.

Datenträger-Austausch-Modul: Praxisverwaltungssysteme müssen unter anderem in der Lage sein, Daten zu zahnärztlichen Leistungen für die Abrechnung mit der Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) aufzubereiten und in elektronischer Form zu übermitteln. Zwingend muss überprüft werden, ob die Datenträger-Austausch-Module für KCH Abrechnung der Softwareprogramme aktuell eingespielt wurden. Diese werden Ihrer Praxis mit dem Update zur Verfügung gestellt. Die Abrechnungsmodule der KZBV generieren Hinweise und Fehlermeldungen. Bitte spielen Sie deshalb unbedingt die neuesten Versionen der Abrechnungsmodule in der Praxis ein.

Einreichungstermine der KZV: In den Rundschreiben sowie auf der Happle-1867752_1920omepage der zuständigen KZV werden die Einreichungster­mine für die Quartalsabrechnung bekanntgegeben. Meist liegt der Termin zur Abgabe der KCH-On­lineabrechnung am Ende der ersten Woche im Folgequartal und muss fristgerecht eingehalten werden. Sollte aus z.B. krankheitsbeding­ten Gründen der Termin einmal nicht eingehalten werden kön­nen, muss dies mit der zustän­digen KZV geklärt werden und eine Fristverlängerung beantragt werden.

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Meldeverfahren für die KCH-HVM-Meldungen in Bayern: Ab dem 1. Juli 2017 sind regelmäßig monatliche Meldungen der erbrachten KCH-Leistungen online an die KZVB zu übermitteln. Die erwarteten Abrechnungsdaten sind am ersten und zweiten Monats eines Quartals spätestens am 2. Arbeitstag des Folgemonats online zu übermitteln.

Fazit

Durch eine gut organisierte Ab­rechnung können Fehler reduziert werden. Dabei sind vorbereiten­de Maßnahmen und frühzeitige Kontrollen im Hinblick auf die Quartalsabrechnung besonders
wichtig. So können bereits im Quartalsver­lauf Fehler und Unklarheiten im Vorfeld geklärt werden, so dass die Erstellung der Quartalsabrechnung zum Einreichungstermin stressfrei und reibungslos abläuft.
Fotos: Pixabay, Kalender: kang_hojun, Karte: blickpixel, Tablet: Pexels, Ausrufezeichen: Alexandra_Koch
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