Notfälle können jederzeit und überall passieren.
Da lebensbedrohende Notfallsituationen nicht zur täglichen Routine in einer Zahnarztpraxis gehören, ist es umso wichtiger, dass das gesamte Praxisteam auf kritische Situationen souverän reagiert und den Notfallpatienten umgehend versorgt. Aus diesem Grund sollten Sie für Notfälle gut gerüstet sein.
Was sollte in der Praxis geregelt sein?
Notfallausstattung:
- Inhalt (Checkliste)
- Standort
- Zuständigkeit und Turnus der Überprüfung
Notfallerkennung und -versorgung
- Kriterien zur Erkennung eines Notfalls
- Maßnahmen im Notfall
- regelmäßige Kurzschulungen der Mitarbeiter
Festlegung von Notfallkritieren: Patienten mit dringenden Gesundheitstörungen/Notfälle müssen erkannt und schnellstmöglich versorgt werden. Für Praxen ist es daher empfehlenswert, Notfallkriterien aufzustellen. Dazu sollte der Praxisinhaber gemeinsam mit dem Team die denkbaren Notfallsituationen in der Praxis analysieren und Kriterien festlegen. Somit haben die Mitarbeiter einen Handlungsrahmen und sind in der Lage, Notfälle zu erkennen und die erforderlichen Maßnahmen sofort zu veranlassen.
Notfallplan: Im Anschluss daran sollte ein schriftlicher Notfallplan, der für alle Mitarbeiter sichtbar aushängt, aufgestellt werden. Inhalte sollten die Verantwortlichkeiten und Abläufe zur Versorgung von Notfallpatienten mit aktuellen Notfallnummern und dem Standort der Notfallausstattung sein.
Notfallaustattung: Die Notfallaustattung sollte für alle Praxismitarbeiter frei zugänglich sein.
Es existiert keine generelle Vorschrift über die Mindestinhalte der Notfallausstattung, abgesehen eines Verbandkastens für Mitarbeiter. Die Inhalte der Notfallausstattung sind durch den Praxisinhaber individuell für die Praxis festzulegen. Es ist wichtig, dass die Anordnung der Medikamente und Instrumente einen reibungslosen und sicheren Zugriff gewährleistet.
Regelmäßige Überprüfung der Notfallausstattung: Der Praxisinhaber legt Intervalle für Prüfungen der Notfallausstattung fest. Um diese Routineprüfungen zu gewährleisten, ist ein verantwortlicher Mitarbeiter für die Überprüfung der Notfallausstattung zu benennen. Die verantwortliche Person führt in den festgelegten Intervallen, z.B. vierteljährlich. Besonders ist dabei zu achten auf:
- Funktionsfähigkeit,
- Vollständigkeit,
- Wartungsbedarf.
Mitarbeiterqualifikation: Alle Mitarbeiter müssen den Einsatz der Notfallausstattung und der Versorgung der Notfallpatienten beherrschen.
Tipp der QM-Kommission:
- Regelmäßige Teamschulungen
- Praktische Übungen
Das gibt für alle Mitarbeiter die Routine und Sicherheit beim Umgang mit Notfällen.