Krankenversichertenkarten ab 01.01.2015 ungültig

Ab dem 01.01.2015 verlieren die bisherigen Krankenversichertenkarten (KVK) ihre Gültigkeit. Sie dürfen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Praxis eingelesen werden. Versicherte haben eine gültige elektronische Gesundheitskarte (ekG) vorzulegen.  Bei nichtvorlage der ekG (oder eines anderen Versicherungsnachweises) und der Nachreichfrist von 10 Tagen ist die Behandlung privat zu bezahlen.

Eine manuelle Aufnahme der Versichertendaten darf nur mittels der ekG erfolgen.

Die KZBV hat auf Ihrer Homepage entsprechende Formulare und Patienteninformationen bereitgestellt:

www.kzbv.de/elektronische-gesundheitskarte.92.de.html

 

 

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