In nur wenigen Tagen steht das Jahr 2018 vor der Tür. Es bleibt nur noch wenig Zeit um die Altlasten aus dem laufenden Kalenderjahr zu erledigen und (steuerliche) Vorteile zu nutzen.

Wir haben für Sie eine Checkliste zusammengestellt, die Ihnen den Praxisalltag erleichtern soll:

mohamed1982eg

 

#1 HKPs mit Ausführung in 2018:

In der Regel werden die Festzuschüsse und Punktwerte zum neuen Kalenderjahr angepasst. Alle Pläne, die erst in 2018 zur Auführung kommen, sollten erst am 2.1.18 den Weg zum Briefkasten finden. Achten Sie bitte beim Druck auf das richtige Datum (z.B. 2.1.). Bitten Sie eine Mitarbeiterin, die gesammelte Post an diesem Datum zu versenden. Die Patienten freuen sich über ein paar Euro mehr Zuschuss!

Unser Tipp: nachdem Sie mit dem Patienten den Bonus geklärt haben, immer einen digitalen Ausdruck vom Bonusheft beifügen um unnötige Rückfragen von Seiten der Krankenkassen zu vermeiden.

 

#2 Vorbereiten der Ordnerstrukturen für 2018:

Egal ob digitale Praxis oder Papierpraxis. Im neuen Kalenderjahr soll es reibungslos weitergehen. Legen Sie sich deshalb schon jetzt Ihre Ordnerstrukturen für das neue Jahr an um nahtlos und Stressfrei starten zu können.

 

#3 Abarbeiten der alten To-Do-Liste (sehr befreiend!)

Ja, manche Aufgaben hat man irgendwie das ganze Jahr vor sich hergeschoben und obwohl diese wichtig waren/wichtig wären, standen Sie doch die ganze Zeit auf der Liste und sind immer mehr nach oben gerutscht.

Überlegen Sie, was Sie davon wirklich noch erledigen werden und ob die Aufgaben/Ziele noch dem aktuellen Stand Ihrer Bedürfnisse entsprechen. Treffen Sie eine Entscheidung und dann heisst es: erledigen oder streichen!

 

#4 festlegen von Zielen für das neue Jahr!

Das macht Spass! Was wollen Sie in 2018 erreichen, welche Ziele setzen Sie sich? Lassen Sie Ihr Umfeld an Ihren Plänen teilhaben. Umso mehr Personen davon wissen, umso wahrscheinlicher ist es, dass Sie Ihr Ziel erreichen. Und überhaupt: Wie soll Ihr Team mit Ihnen an einem Strang ziehen, wenn es nicht weiß wohin die Reise gehen soll?

 

#5 Überweisungen: 31.12. oder 1.1.?

Sie haben noch Zahlungen zu tätigen? Sprechen Sie mit Ihrem Steuer- bzw. Praxisberater ob es für Sie günstiger ist, die Zahlungen im laufenden oder im neuen Kalenderjahr zu tätigen. Wenn Sie eine größere Anschaffung planen, lohnt es sich möglicherweise einen Teil noch im alten Kalenderjahr anzuzahlen um die Steuerlast zu senken oder ein besseres Gleichgewicht zwischen den Jahren zu erreichen. Bitten Sie hierzu den Lieferanten um eine entsprechende Abschlagsrechnung.

 

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg beim Umsetzen der Tipps!

 

Foto 2017-2018/ Pixabay: mohamed1982eg

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