Stressfreies arbeiten- ein gut organisiertes Behandlungskonzept!

Behandlungsplanung ist gleichzeitig ein erfolgreiches Zeitmanagement! Eine perfekte Terminplanung beim richtigen Bestellsystem ist das A und O in einer Zahnarztpraxis. Mit einer gut durchdachten Behandlungsplanung lässt sich eine Organisation aufbauen, in der Termine korrekt parallel gelegt werden können und eine effiziente Raumbelegung mit perfekter Behandler- und Assistenzeinteilung gewährleistet wird. Stress, Hektik und Überstunden gehören dann

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Praxismanagerin- warum werden Sie gebraucht?

Gestern noch Teil des Praxisteams und ab heute die rechte Hand des Chefs! Warum braucht eine Zahnarztpraxis überhaupt eine Praxismanagerin? Es hat sich sehr viel im Gesundheitswesen geändert im Gegensatz vor ein paar Jahren. Zahnarztpraxen sind heute patienten- und serviceorientierter und flexibler als früher. Betriebswirtschaftliche Aspekte und effizientes Wirtschaften spielen eine immer größere Rolle. Aufgaben

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Der Anamnesebogen

Die Anamnese ist vor einer jeden Behandlung und vor allem bei neuen Patienten in der zahnärztlichen Praxis das A und O. Worauf  bei der allgemeinen Anamnese-Erhebung – beachtet werden sollte, erklären wir Ihnen in diesem Artikel. Im Wesentlichen gliedert sich die allgemeine Anamnese in folgende Abschnitte: Familienanamnese: Erberkrankungen oder familiäre Dispositionen (z. B. Blutungsneigung, Diabetes

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Chairside-Leistungen im zahntechnischen Bereich

Häufig werden im Praxisalltag, auch ohne einen Zahntechniker aus dem Eigenlabor in Anspruch zu nehmen, zahntechnische Leistungen direkt am Behandlungsstuhl oder im sogenannten „kleinen Praxislabor“ durch die zahnmedizinische Assistenz oder den Behandler selbst erbracht. Da auch mit der neuen privaten Gebührenordnung mit dem durchschnittlichen Steigerungssatz der Honorarpositionen oft nicht der angemessene Stundensatz der Praxis erzielt

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Analogleistungen § 6 Abs. 1 GOZ

Selbstständige zahnärztliche Leistungen, die in das Gebührenverzeichnis nicht aufgenommen sind, können entsprechend einer nach Art, Kosten- und Zeitaufwand gleichwertigen Leistung des Gebührenverzeichnisses § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden. Leistungen, die nicht Bestandteil der Gebührenordnung sind, können analog berechnet werden. Es muss sich dabei um notwendige, selbstständige zahnärztliche Leistungen handeln, das heißt, die Analogleistung darf

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